/ Zweiradklassen

A wie "Ausritt". Aber was sind die Klassen AM, A1, A2 oder A? Wir bieten einen groben Überblick:


  AM A1 A2 A
 Mindestalter 15 Jahre 16 Jahre 18 Jahre

 24 Jahre

(20 Jahre bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2)

Hubraum max. 50ccm max. 125ccm min. 50ccm

min. 50ccm

bbH* / Leistung 45 km/h bbH max. 11kW / 15PS max. 35kW / 48PS

min. 35kW / 48PS

Einschluss - AM AM, A1

AM, A1, A2

 

*bbH - durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit


/ Details

Nach der oben stehenden groben Übersicht folgen hier nähere Informationen zu den einzelnen Zweiradklassen:

/ Klasse AM

  • Krafträder/Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH (bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit)
    • Elektromotor max. 4 kW Nennleistung,
    • Verbrennungsmotor max. 50 ccm.
  • Dreirädrige Kleinkrafträder / vierrädrige Leichtfahrzeuge bis 45 km/h
    • Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner) Hubraum max.50 ccm.
    • Andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) max. 4 kW Nutzleistung,
    • Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung
    • bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse max. 350 kg (bei Elektromotor ohne Batterie)

/ Klasse A1

  • Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von max. 125 ccm und einer Nennleistung von max. 11 kW, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h bbh, max. 15 kW Motorleistung

/ Klasse A2

  • Krafträder, auch mit Beiwagen, mit
    • einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
    • einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung (das gilt auch für "Altbesitzer" mit einem vor dem 01.04.1980 erworbenen Führerschein der Klasse 3 oder 4).

/ Klasse A

  • Krafträder, auch mit Beiwagen, mit
    • einem Hubraum über 50 ccm
    • oder einer bbH von mehr als 45 km/h
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge
    • Motorleistung mehr als 15 kW,
    • Hubraum mehr als 50 ccm oder
    • bbH mehr als 45 km/h
Wer die Klasse A2 mindestens seit zwei Jahren besitzt, kann die Klasse A nach einer praktischen Prüfung erteilt bekommen. Nur mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse A gefahren werden; dreirädrige Kraftfahrzeuge jedoch erst mit 21 Jahren.

/ Fragen?

Ein umfangreiches Thema. Die Antworten auf eventuelle Fragen erfährst du per Mail, telefonisch und natürlich direkt bei uns vor Ort!


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