Wir bieten Ihnen eine qualifizierte und praxisnahe Aus- und Weiterbildung im Bereich Güterkraftverkehr.
Berufskraftfahrer/innen sind je nach Spezialisierung im Personenverkehr (mit Bussen) oder im Güterverkehr (mit Lastkraftwagen) beschäftigt. Berufskraftfahrer/innen müssen eine Aus- oder Weiterbilung absolvieren und eine Prüfung bei der IHK ablegen. Um diese Aus- oder Weiterbildung zu vereinheitlichen und den wachsenden Anforderungen an Berufskraftfahrer/innen gerecht zu werden, hat die Eurpäische Union ein Gesetz erlassen: Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG).
Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz gilt im wesentlichen für Fahrer im Güter- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen mit Kfz, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist. Ausnahmen gibt es unter anderem bei nicht gewerblichen Transporten, bei Beförderungen zur Versorgung des eigenen Unternehmens des Fahrers, wenn das Führen von Kfz nicht die Hauptbeschäftigung des Fahrers darstellt und einige andere mehr.
Die Ausbildung kann in einer sog. beschleunigten Grundqualifikation erfolgen. Diese erfolgt in 4-6 Wochen bei uns in der Fahrschule und hat das Ziel eine Prüfung bei der IHK abzulegen. Nach bestandener Prüfung darf im Führerschein die Schlüsselzahl 95 eingetragen werden. Diese Schlüsselzahl ist der Befähigungsnachweis der Grundqualifikation für Berufskraftfahrer/innen.
Bus- und Lkw-Fahrer mit der Schlüsselzahl 95 sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß BKrFQG teilzunehmen. Diese Weiterbildung umfasst mindestens 35 Stunden und kann in 5 Modulen zu je 7 Stunden absolviert werden.
Bei Interesse wenden Sie sich gerne an uns!