Starke Brummer! Sie sind die Kapitäne der Landstraße, Ihr Kapitänspatent sind die Fahrerlaubnisse der Klasse C.
Bevor die einzelnen Klassen näher erklärt werden, ein paar Dinge vorweg:
Für alle nachfolgenden Klassen gilt:
C1 | C1E | C | CE | |
Mindestalter | 18 Jahre | 18 Jahre |
21 Jahre 18 Jahre* |
21 Jahre 18 Jahre* |
Voraussetzung | Klasse B | Klasse C1 | Klasse B | Klasse C |
Einschluss | - | Klasse BE | Klasse C1 | Klassen BE, C1E und T |
* Die Fahrerlaubnisse der Klasse C und CE kann mit 18 Jahren erworben werden:
a) nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrQK
b) für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin"
2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder
3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
Kraftfahrzeuge
auch mit Anhänger
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit
Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit
Kraftfahrzeuge
auch mit Anhänger
Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit
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