/ Fahren mit 17!

Grundsätzlich gilt:

mehr Praxis = mehr Erfahrung = weniger Unfälle

Mangelnde Erfahrung ist das Kernproblem von jungen Fahranfängern. Daraus resultiert ein recht hohes Unfallrisiko für diese jungen Menschen. An mehr als 1/5 aller Unfälle mit Personenschäden waren 18- bis 24-jährige als Fahrzeugführer beteiligt. Die Einführung des „Begleiteten Fahrens ab 17" soll dieses hohe Unfallrisiko senken und zwar insbesondere durch einen „mäßigenden Einfluss“ der Begleitperson.

 

Um die Sicherheit der jungen Fahrerinnen und Fahrer zu erhöhen, sollen sie die Möglichkeit bekommen, mehr Erfahrungen zu sammeln.

Um diese Chance nutzen zu können müssen jedoch einige Bedingungen erfüllt werden. Hier ein Auszug von häufig gestellten Fragen:


Häufig gestellte Fragen von Begleitpersonen:

 

Wer darf Begleiterin/Begleiter werden?

Die Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B. Im Fahrerlaubnisregister darf maximal 1 Punkt eingetragen sein.

 

Ist die Anzahl der Begleitpersonen begrenzt?

Nein, im Gegenteil: Je mehr Personen als Begleiter „gemeldet“ sind, desto mehr Möglichkeiten bestehen, Fahrpraxis zu sammeln. Alle Begleiterinnen und Begleiter müssen in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein.

 

Muss die Begleitperson an einer Einweisung teilnehmen?

Nein. Eine Einweisung ist nicht vorgeschrieben. Im Rahmen der Freiwilligkeit können Informationsveranstaltungen der Fahrschulen besucht werden.

 

Darf jede Person, die die Voraussetzungen erfüllt, einen Fahranfänger begleiten?

Nur wenn sie in der Prüfungsbescheinigung eingetragen ist.

 

Welche Vorschriften muss die Begleitperson in Bezug auf Alkohol beachten?

Sie darf auf keinen Fall die 0,5 Promille-Grenze erreichen und/oder unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel stehen.

 

Welche Konsequenzen hat es für den Fahrerlaubnisinhaber, wenn er ohne Begleiter fährt?

Seine Fahrerlaubnis wird widerrufen. Da es sich um einen schwerwiegenden Verstoß innerhalb der Probezeit handelt, muss darüber hinaus vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis ein Aufbauseminar absolviert werden.


Welche Fahrerlaubnisklassen sind eingeschlossen?

Die Klassen AM und L.


Dürfen diese Fahrzeuge dann ohne Begleitung geführt werden?

Ja, die Prüfungsbescheinigung und ein amtliches Ausweisdokument sind mitzuführen. Auf Antrag kann für diese  Klassen auch ein Kartenführerschein ausgestellt werden (zusätzliche Kosten ca. 10,- €).


Welche zusätzlichen Kosten entstehen für das Begleitete Fahren?

7,70 € für die Ausfertigung der Prüfungsbescheinigung. 3,30 € je Auskunft aus dem Fahreignungsregister (Punktestand). 1,50 – 10,- € für die Überprüfung je Begleitperson.


Wo sind weitere Informationen zu finden?

Mit weiterführenden Fragen können Sie sich gerne an ihre Fahrschule wenden.

Häufig gestellte Fragen von Fahrschülerinnen und Fahrschülern:


Wie lange muss der Fahranfänger in Begleitung fahren?

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.


Wer macht die Ausbildung und wo kann man sich anmelden?

In jeder zugelassenen Fahrschule. Die Ausbildung erfolgt durch einen Fahrlehrer.


Gibt es besondere Vorschriften für die Ausbildung von Bewerbern für das „Begleitete Fahren“?

Nein. Die Fahrschüler werden wie bisher alle 18jährigen Bewerber der Klasse B bzw. BE ausgebildet.


Gibt es besondere Vorschriften für die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung?

Nein.


Wann darf die theoretische Prüfung frühestens abgelegt werden?

Drei Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres.


Ab wann darf die praktische Prüfung abgelegt werden?

Einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres.


Bekommt der Bewerber nach der bestandenen Prüfung den Kartenführerschein?

Nein, er erhält eine „Prüfungsbescheinigung“, in der auch die Begleitpersonen eingetragen sind.


Enthält die „Prüfungsbescheinigung“ ein Foto des Fahrerlaubnisinhabers?

Nein, deshalb ist beim Fahren immer ein amtliches Ausweisdokument (z. B. Personalausweis) mitzuführen.


Wann beginnt beim „Begleiteten Fahren“ die Probezeit?

Sofort mit der Erteilung der Prüfungsbescheinigung.


Wie lange dauert beim „Begleiteten Fahren“ die Probezeit?

Wie beim „normalen“ erstmaligen Fahrerlaubniserwerb 2 Jahre.

Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Invalidenstraße 44, 10115 Berlin

Stand: August 2014


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