Wer hat als Kind nicht vom Traktorfahren geträumt? Im land- und forstwirtschaftlichen Bereich ist dieser Traum Alltag und die entsprechende Lizenz bereits für Jugendliche zu bekommen.
Zugmaschinen
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge
Das Mindestalter für Klasse L ist 16 Jahre. Für den Erwerb der Klasse L ist lediglich eine theoretische Prüfung und keine praktische Prüfung erforderlich.
In der Klasse T können wir euch leider nur ausbilden, falls Ihr selbst ein entsprechendes Fahrzeug zur Verfügung habt!
Zugmaschinen
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
Das Mindestalter für die Klasse T ist 16 Jahre. Als Einschluss werden die Klassen L und AM erteilt.
Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern gefahren werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.